Fast die Hälfte aller Hunde und Katzen muss einmal im Leben operiert werden. Ob Unfall oder unerwartete Krankheit – die Kosten eines Eingriffs können schnell den eigenen finanziellen Spielraum überschreiten: Operationen bei Frakturen, Magendrehungen oder Zahnextraktionen beispielsweise kosten in der Regel mehrere Tausend Euro. Hinzu kommt die Nachsorge. Bei einem stationären Aufenthalt werden schnell 300 bis 500 EUR pro Tag fällig.
Eine erstklassige OP-Versicherung für Hunde oder Katzen macht zumindest finanziell sorgenfrei.
* Monatsbeitrag für die Europäisch Kurzhaar (Haltungsform Wohnung) im ersten Lebensjahr bei einer monatlichen Zahlweise per Lastschrift im Tarif Smart
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4,94 €
im Monat*
Freie Tierarzt- und Klinikwahl
Ohne Ausnahme können alle Rassen und Mischlinge bei uns versichert werden. Rassespezifische Erkrankungen sind eingeschlossen.
Je nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und örtlichen Verhältnissen errechnen sich die Gebühren aus dem 1-fachen bis 3-fachen bzw. bei tierärztlichem Notdienst bis 4-fachen Gebührensatz. In der Tarifvariante „Best“ erstatten wir bis zum Höchstsatz.
Ist das Haustier bei uns versichert, kann es bis zum Lebensende abgesichert bleiben. Wir verzichten auf Beitragsanpassungen bei steigendem Alter Ihres Tieres.
Wir erstatten Ihnen die Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 EUR, die bei Behandlungen wochentags zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages, am Wochenende zwischen Freitag 18:00 Uhr und Montag 8:00 Uhr und feiertags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr fällig wird.
Wählen Sie den Mediziner Ihres Vertrauens. Die Wahl Ihres Tierarztes bzw. der Tierärztin oder der Tierklinik steht Ihnen frei.
Wir erstatten die Nachbehandlung und Medikamente nach einer OP. Auch die Unterbringung in einer Tierklinik nach der OP ist eingeschlossen.
Sie können den Zahn-Baustein in den Tarifvarianten Easy und Best optional dazubuchen. Mitversichert sind Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen.
Sie haben für 12 Monate rund um die Uhr weltweiten Versicherungsschutz. Somit ist Ihr Tier bei einem Notfall im Ausland optimal abgesichert.
Schützen Sie sich und Ihren Vierbeiner vor finanziellen Überraschungen. Wir erstellen Ihr individuelles Angebot für die Gesundheit Ihrer Fellnase.
Klicken Sie auf ein interaktives Element im Bild und erfahren Sie, welche Kosten sich hinter medizinischen Eingriffen bei Hunden verbergen.
Denn bei einer Operation fallen meist mehrere Faktoren ins Gewicht – von A wie Anästhesie bis Z wie Ziehen der Fäden.
Die Zahlen sind beispielhaft und gründen auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). In der Summe ist jeweils der zweifache Gebührensatz angegeben.
Wenn Sie eine Hunde-OP-Versicherung bei der HanseMerkur abschließen möchten, benötigen wir zu Ihrem Hund folgende Angaben: die Hunderasse (bzw. bei Mischlingen die Schulterhöhe), das Geschlecht, den Namen Ihres Hundes und sein Geburtsdatum.
Außerdem geben Sie bitte die Chip-Kennzeichnung oder Tätowierung an.
Wenn Sie eine Katzen-OP-Versicherung bei der HanseMerkur abschließen möchten, benötigen wir zu Ihrer Katze folgende Angaben: die Rasse, die Haltungsform (Wohnungskatze oder Freigänger), das Geschlecht, den Namen Ihrer Katze sowie das Geburtsdatum. Außerdem geben Sie bitte die Chip-Kennzeichnung oder Tätowierung an. Falls eine Katze nicht gechippt ist, darf abweichend eine eindeutige Beschreibung (Fellfarbe, Muster und besondere Merkmale) eingereicht werden.
Bei Hunden liegt die Altersgrenze bei 8 Jahren, bei Katzen bei 10 Jahren. Diese Grenze gilt jedoch nur für einen Neuabschluss. Ist Ihr Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch mit der OP-Versicherung abgesichert bleiben.
Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig. Beispielsweise werden OP-Kosten nicht übernommen, wenn die ursächlichen Krankheiten, Unfälle oder Fehlentwicklungen bei Antragsstellung bereits bekannt sind. Auch für Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, werden keine Kosten übernommen.
Tierärzte berechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT genannt. In der GOT werden einzelne Leistungen aufgeführt, die bei der Behandlung eines Tieres notwendig sind und diese sind mit einem eigenen Gebührensatz versehen.
Tierärzte können auch den zweifachen oder dreifachen GOT-Satz berechnen. Welcher GOT-Satz die Grundlage für die Tierarztkosten ist, ist nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Dabei werden Faktoren wie die Schwierigkeit der Leistungen, der Zeitaufwand oder der Zeitpunkt der Leistungserbringung berücksichtigt. Der vierfache GOT-Satz wird nur bei Notfalldiensten in Rechnung gestellt.
Laden Sie die Behandlungsrechnung unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer hoch. Beim Hochladen der Rechnung beachten Sie bitte unbedingt:
- dass die Rechnung ohne Kassenzettel, Quittungsbelege etc. eingereicht wird
- dass die Rechnung auf Vollständigkeit sowie lesbare Qualität/Auflösung geprüft wird
- dass je versichertem Tier jeweils eine Rechnung mit Angabe der zugehörigen Versicherungsscheinnummer eingereicht wird.
Unter dem folgenden Link können Sie die Behandlungsrechnung einreichen:
https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung/tier-op-tier-kv-behandlungsrechnung-einreichen
Bedingungsgemäß müssen folgende Angaben aus der Rechnung ersichtlich sein: das Datum der erbrachten Leistung, der Name und die Identifikationsnummer (Chip- oder Tätowierungsnummer) des Tiers, sofern es sich um einen Hund handelt, die Diagnose/der Befund inkl. Datum des Erstkontaktes mit dem Tierarzt in Bezug auf den gemeldeten Schadenfall, die berechnete Leistung unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen sowie der Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgesehenen Kennziffer (entfällt bei Rechnungsvorlagen aus dem Ausland oder Abrechnungen außerhalb der GOT), die Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, der Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Mehrwertsteuer.
In unseren Unterlagen erfahren Sie alle Details zur Tier-OP Versicherung zum Speichern oder Ausdrucken.